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Unsere Experten sind keine gewöhnlichen Berater. Sie sind interdisziplinäre Meister ihres Fachs, die eine Fülle an Erfahrung und weise durchdachte Lösungen mitbringen.
Unsere Datenschutzexperten entwickeln für Sie simple und pragmatische Lösungen im Datenschutz, die nicht nur Sie und Ihr Unternehmen absichern, sondern auch unternehmerisch von Vorteil sind.
onzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft, während unsere spezialisierten Dienstleistungen nahtlos und effizient Ihre Sicherheit gewährleisten. Vertrauen Sie auf uns - für umfassenden Schutz und ungestörten Geschäftserfolg.
BullProtect ist der Partner für Datenschutzdienstleistungen in Deutschland, geleitet von Patrick Vaillant hilft BullProtect seinen Kunden auf einfache und pragmatische Weise datenschutzsicher zu werden und neue Chancen wahrzunehmen. Die Expertise von BullProtect liegt in fundierten IT-Kenntnissen, wodurch sich das Team zunächst auf Unternehmen aus der IT- und Softwarebranche spezialisiert hat. Im Laufe der Zeit erweiterte sich der Kundenkreis, da die Anforderungen im Bereich der digitalen Datenverarbeitung alle Branchen zunehmend durchdringen und das praktische IT-Know-how und Verständnis von BullProtect zunehmend gefragter wird.
Der Fokus bei BullProtect in der Zusammenarbeit liegt auf pragmatischen Lösungen. Doch was bedeutet das? Primär werden zunächst die Themen anvisiert, die den größten Impact auf das Tagesgeschäft haben. Das kann viele Formen annehmen. Von tatsächlicher Entlastung von Geschäftsführung und Mitarbeitern, bis hin zur Gewinnung von Kunden für unsere Kunden durch entscheidende Unterstützung (z.B. Lieferantaudits, kurzfristige Etablierung von geforderten Maßnahmen, Abstimmungen mit DSBs der Gegenseite, Vertragsverhandlungen, …).
Durch fundierte IT-Kenntnisse hat die Spezialisierung frühzeitig auf IT-, Prozess- und Datenanalysen begonnen. Dabei wurden die ISACA-Zertifizierungen zum Cyber Security Practitioner (CSP) und zum Certified Information Systems Auditor (CISA) erlangt.
Die Motivation zur Erlangung umfassender Beratungskompetenz in den eng verknüpften Bereichen Informationssysteme, rechtliche Grundlagen und Daten resultierte aus umfangreichen Erfahrungen in Mandanten-, Kunden- und Projektumfeldern. In diesem Kontext wurden zusätzliche Aus- und Weiterbildungen absolviert, darunter die TÜV-Zertifizierungen zum Datenschutzbeauftragten (DSB), zum Datenschutzauditor (DSA), zum Compliance Officer (CO) sowie zum Information Security Officer (ISO) gemäß der ISO/IEC 27000-Reihe.
Diese Fragen lassen sich nur schwer allgemein beantworten. Eine Beratung oder Abstimmung mit einem Fachmann kann Ihnen jedoch schnell weiterhelfen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss – intern oder extern – um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden.
Falls in Ihrem Unternehmen in Oldenburg mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind Sie als Unternehmer verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei ist es Ihnen freigestellt, ob es sich um einen internen Mitarbeiter oder einen externen Datenschutzbeauftragten handelt. Doch dies ist nicht die einzige relevante Regelung.
Auch wenn Ihr Unternehmen nur 2-3 Mitarbeiter beschäftigt, könnte die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein. In bestimmten Sonderfällen ist es ratsam, einen Spezialisten hinzuzuziehen. Ein Beispiel: Verarbeitet Ihr Unternehmen sensible Daten, die als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ gelten (z. B. Gesundheitsdaten), und ist deshalb eine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art. 35 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, selbst wenn Ihr Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter hat.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt auch, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten zu Zwecken der Marktforschung oder Meinungsumfragen erhebt und diese, sei es explizit oder anonymisiert, weitergibt.
Gerne stellen wir Ihnen einen professionellen Datenschutzbeauftragten zur Seite, falls Ihr Unternehmen verpflichtet ist, einen zu bestellen und Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten in Oldenburg entscheiden.
In 2023 beliefen sich alleine in der ersten Jahreshälfte die DSGVO-Bußgelder auf über 1.5 Milliarden Euro.
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